So schön wie die Selbstständigkeit auch sein kann – damit alles glatt läuft, muss einiges beachtet werden. Ein wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung und dabei auch die Wahl, ob man sich gesetzlich oder privat versichern sollte. War man vor der Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtigt beschäftigt, kann man sich zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Für die gesetzliche muss allerdings die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt sein. Diese Maßnahmen sollten gut überlegt sein, denn das Problem ist, dass man als Selbstständiger vom Grundsatz her ohne einen Krankengeldanspruch versichert ist. Wenn die Gefahr besteht, dass das Einkommen während einer Krankheit aber teilweise oder ganz ausfällt, so ist es sicherer, sich dagegen freiwillig zu versichern. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Krankengeld nach dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder bei einer stationären Behandlung. Wichtig ist somit immer, sich vorsorglich genau zu informieren und sich mit einem Tarifvergleich zu beschäftigen. So kann seine individuellen Ansprüche genau unter die Lupe nehmen und sich sicher informieren, was alles angeboten wird.
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